- Hammelsprung
- Hạm|mel|sprung 〈m. 1u; Pol.〉 Abstimmung im Parlament, indem alle Abstimmenden den Saal verlassen u. ihn in zwei bzw. drei Gruppen (nach Ja- u. Neinstimmen u. Stimmenthaltungen) getrennt wieder betreten
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Hạm|mel|sprung, der [nach dem Bild von Schafen, die eines nach dem anderen über, durch etw. springen (u. dabei gezählt werden)] (Parlamentsspr.):Verfahren der Abstimmung, bei dem alle Abgeordneten den Saal verlassen u. durch drei verschiedene Türen, von denen eine Zustimmung, eine Ablehnung u. eine Stimmenthaltung bedeutet, wieder betreten (wobei die Stimmen gezählt werden).* * *
Hammelsprung,parlamentarisches Abstimmungsverfahren, das nur stattfindet, wenn sich der Sitzungsvorstand (Parlamentspräsidium) über das Ergebnis der Abstimmung auch nach Gegenprobe nicht einig ist. Die Abgeordneten verlassen den Saal und kehren durch die mit »Ja«, »Nein« und »Enthaltung« gekennzeichneten Türen zurück. Dabei werden sie von den Schriftführern laut gezählt (§ 51 Absatz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Der Hammelsprung wird durch computergesteuerte Abstimmungsverfahren zunehmend verdrängt.* * *
Hạm|mel|sprung, der [weil die Abgeordneten wie Hammel hinter ihren Vorsitzenden, den „Leithammeln“, den Saal betreten] (Parl.): Verfahren der Abstimmung, bei dem alle Abgeordneten den Saal verlassen u. durch drei verschiedene Türen, die Zustimmung, Ablehnung od. Stimmenthaltung bedeuten, wieder betreten (wobei die Stimmen gezählt werden): beim „Hammelsprung“, bei dem sämtliche Abgeordnete den Saal verlassen müssen, um ihn anschließend wieder durch die „Ja“-, „Nein“- oder „Enthaltungs“-Türen zu betreten (MM 20. 1. 88, 2).
Universal-Lexikon. 2012.